GRUNDSTÜCK-GEWINNSTEUER KANTON ZÜRICH – VIELE BEZAHLEN ZU VIEL
15. Juli 2024
Viele Grundstückgewinnsteuerformulare werden direkt vom Liegenschaftsverkäufer teilweise mit Unterstützung der zuständigen Behörden ausgefüllt. Dabei bestehen primär zwei Risiken:
- Liegt der Kauf der Liegenschaft mehr als 20 Jahre zurück, gilt der Verkehrswert vor 20 Jahren als Berechnungsgrundlage. Die Steuerbehörden rechnen den Verkehrswert vor 20 Jahren in der Regel aber zu tief. Dies erhöht den Grundstückgewinn und löst somit bei Ihnen eine höhere Steuerbelastung aus.
- Investitionen während der Haltedauer der Liegenschaft werden für die Grundstückgewinnsteuer nicht oder ungenügend berücksichtigt. Entsprechend wird der Grundstückgewinn zu hoch ausgewiesen.
Bevor Sie die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer einreichen, lassen Sie sich durch uns beraten. Wir optimieren Ihre Grundstückgewinnsteuererklärung, reichen diese für Sie ein und übernehmen die Verhandlung mit der Steuerbehörde.
Sven Düring, Willi & Partner AG